Welche Pflegeleistungen werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit beschäftigen, welche Pflegeleistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden.

Grundlegendes zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine staatliche Versicherung, bei der alle in Deutschland lebenden Menschen automatisch pflegeversichert sind. Sie finanziert Pflegeleistungen, die Menschen aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen benötigen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.

Pflegeleistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden

Zunächst möchten wir kurz auf die Pflegeleistungen eingehen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten monatlich einen finanziellen Zuschuss, das sogenannte Pflegegeld. Damit sollen die Kosten für die Pflege abgedeckt werden.
  • Sachleistungen: Werden Pflegebedürftige in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim betreut, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten dafür.
  • Tages- und Nachtpflege: Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt auch Tages- und Nachtpflegeangebote. Dabei werden Pflegebedürftige tagsüber oder nachts betreut und können anschließend wieder nach Hause gehen.
  • Kurzzeitpflege: Falls die Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim.
  • Pflegehilfsmittel: Die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Pflegebetten werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Wie beziehe ich Pflegeleistungen? |Unterschiede von...

Pflegeleistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden

Trotz der umfangreichen Leistungen gibt es bestimmte Pflegeleistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden. Dazu gehören:

  • Investitionskosten: Die Investitionskosten für ein Pflegeheim werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Diese Kosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden.
  • Zuzahlungen bei stationärer Pflege: Bei einem stationären Pflegeaufenthalt müssen Pflegebedürftige eine sogenannte Eigenanteil zahlen. Dieser setzt sich aus den Pflegekosten, den Unterkunftskosten und den Verpflegungskosten zusammen.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur die Kosten für die Pflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim müssen privat getragen werden.
  • Kosten für extrasoziale Betreuung: Manche Pflegebedürftige benötigen eine extrasoziale Betreuung, zum Beispiel durch einen Betreuer oder eine Tagesstrukturierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Diese Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden.
  • Kosmetische Behandlungen und nicht ärztlich verordnete Hilfsmittel: Kosmetische Behandlungen, nicht ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Kosmetika oder nicht notwendige Pflegeprodukte müssen privat bezahlt werden.

Fazit

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über mögliche Zusatzversicherungen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um im Pflegefall optimal abgesichert zu sein.

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