Versicherungsschutz im Ausland: Gilt die private Pflegeversicherung auch dort?

Die private Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Sie sichert finanzielle Unterstützung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu. Doch was passiert, wenn man ins Ausland reist oder gar dauerhaft im Ausland lebt? Gilt die private Pflegeversicherung auch dort? In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesem Thema beschäftigen und klären, ob und in welchem Maße die private Pflegeversicherung im Ausland gültig ist.

Die private Pflegeversicherung in Deutschland

In Deutschland besteht seit 1995 eine gesetzliche Pflegeversicherung, die jeden Bürger dazu verpflichtet, sich ab dem 18. Lebensjahr in der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung zu versichern. Die private Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Tarifen an, die individuell auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten werden können. Sie zahlt im Pflegefall eine bestimmte Pflegerente oder trägt Kosten für ambulante oder stationäre Pflege.

Die Auslandsreisekrankenversicherung

Für viele Deutsche gehört das Reisen ins Ausland zum Alltag. Doch was passiert, wenn man im Ausland pflegebedürftig wird? Grundsätzlich greift die private Pflegeversicherung nicht automatisch bei Auslandsaufenthalten. Hier kommt die Auslandsreisekrankenversicherung ins Spiel. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Risiken, die im Ausland im medizinischen Bereich entstehen können. Sie deckt in der Regel die Kosten für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und auch medizinisch notwendige Rücktransporte ab.

Private Pflegeversicherung im Ausland

Der Geltungsbereich der privaten Pflegeversicherung erstreckt sich in der Regel auf Deutschland. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen im Ausland nicht automatisch gelten. Bei einem temporären Auslandsaufenthalt ist man in der Regel über die Auslandsreisekrankenversicherung geschützt. Doch was passiert, wenn man dauerhaft im Ausland lebt?

Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ist der Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung ähnlich wie in Deutschland gewährleistet. Grundsätzlich sind die meisten privaten Pflegeversicherungen auch innerhalb des EWRs und der Schweiz gültig. Es ist jedoch wichtig, sich vor Reiseantritt oder Umzug mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und alle eventuellen Einschränkungen oder Besonderheiten abzuklären.

Drittstaaten und außereuropäisches Ausland

Außerhalb des EWRs und der Schweiz ergeben sich in der Regel keine positiven Ansprüche aus der privaten Pflegeversicherung. Vor einem längeren Auslandsaufenthalt oder dem dauerhaften Wohnsitzwechsel ins außereuropäische Ausland sollte geprüft werden, ob und in welchem Maße eine Versicherung im Pflegefall abgedeckt ist. In vielen Fällen ist es ratsam, eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Pflegeleistungen mit einschließt.

Bin ich im Ausland pflegeversichert?

Fazit

Die private Pflegeversicherung greift im Ausland nicht automatisch. Bei Reisen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz kann der Versicherungsschutz meist gewährleistet werden, jedoch sollten vorherige Absprachen mit der jeweiligen Versicherung erfolgen. In Drittstaaten und außereuropäischen Ländern ist der Versicherungsschutz in den meisten Fällen nicht gegeben. Es ist ratsam, eine Auslandskrankenversicherung mit Pflegeleistungen abzuschließen, um im Pflegefall auch im Ausland finanziell abgesichert zu sein.

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