Steuerliche Aspekte der privaten Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung bietet eine wichtige Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Neben den Leistungen im Pflegefall gibt es auch steuerliche Aspekte, die bei der privaten Pflegeversicherung eine Rolle spielen. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen steuerlichen Regelungen ein und erklären, worauf Steuerpflichtige achten sollten.
Die steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Aktuell können Versicherte maximal 1.900 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Verheiratete, die beide privat pflegeversichert sind, können den doppelten Betrag, also 3.800 Euro, geltend machen. Es ist dabei wichtig zu beachten, dass die Beiträge zusätzlich zu den Krankenversicherungsbeiträgen angegeben werden müssen und die Versicherungsleistungen nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Die steuerliche Berücksichtigung der Leistungen
Die Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, dass die erhaltene Geldleistung im Pflegefall nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Allerdings besteht auch keine Möglichkeit, die Beiträge für die private Pflegeversicherung steuerlich anzusetzen.
Pflegepauschbetrag
Neben der privaten Pflegeversicherung gibt es auch den Pflegepauschbetrag, der bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden kann. Dieser beträgt aktuell 924 Euro im Jahr und steht jedem Steuerpflichtigen zu, der eine Person in häuslicher Umgebung pflegt. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen familiären Angehörigen handelt oder nicht. Für jeden Pflegebedürftigen kann der Pauschbetrag geltend gemacht werden, so dass sich dieser bei mehreren pflegebedürftigen Personen entsprechend erhöht. Der Pflegepauschbetrag kann sowohl von der Person geltend gemacht werden, die die Pflege tatsächlich erbringt, als auch von derjenigen, die die Pflege organisatorisch koordiniert.
Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten
Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Hierbei muss beachtet werden, dass die zumutbare Eigenbelastung abgezogen wird. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist abhängig vom Einkommen und dem Familienstand und wird individuell errechnet. Nur die Aufwendungen, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit
Die steuerlichen Aspekte der privaten Pflegeversicherung sind vielfältig. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung sind hingegen steuerfrei. Zudem besteht die Möglichkeit, den Pflegepauschbetrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim steuerlich abzusetzen. Es ist wichtig, die bestimmten Regelungen und Höchstgrenzen zu beachten und sich bei Bedarf von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um mögliche Steuervorteile optimal nutzen zu können.