Die steuerlichen Aspekte einer privaten Pflegeversicherung

In Deutschland ist eine Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil der Absicherung im Falle von Pflegebedürftigkeit geworden. Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es auch die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, welche steuerlichen Aspekte dabei zu beachten sind und welche Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung bestehen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die steuerlichen Aspekte einer privaten Pflegeversicherung.

Absetzbarkeit der Beiträge

Grundsätzlich sind die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzbar. Dabei gibt es jedoch einige Bedingungen zu beachten. Zum einen müssen die Beiträge tatsächlich geleistet worden sein und zum anderen dürfen sie bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit werden jährlich angepasst und unterscheiden sich je nach Familienstand. Für Ledige liegt die Höchstgrenze aktuell bei 1.900 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 3.800 Euro. Sind beide Ehepartner privat pflegeversichert, verdoppeln sich die Grenzen entsprechend.

Berücksichtigung der Beiträge bei der Einkommensteuer

Die absetzbaren Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eingetragen. Dort werden auch alle anderen Beiträge zur Basisabsicherung wie Kranken- und Rentenversicherung erfasst. Zusammen mit anderen Sonderausgaben wie zum Beispiel Spenden oder Kirchensteuer können diese Ausgaben das zu versteuernde Einkommen mindern und somit die Steuerlast reduzieren.

Auswirkungen auf die Pflegeleistungen

Die Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, dass die ausgezahlten Pflegegelder oder -renten nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Anders verhält es sich jedoch bei staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen wie der "Pflege-Bahr". Hier sind die Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, darüber hinausgehende Leistungen sind steuerpflichtig.

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Steuerliche Behandlung von Beitragsrückgewähr

Einige private Pflegeversicherungen bieten die Möglichkeit einer Beitragsrückgewähr, bei der im Falle von Nichtinanspruchnahme der Leistungen ein Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet wird. Auch diese Rückzahlungen unterliegen der steuerlichen Behandlung. Sie müssen als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei gelten die entsprechenden Regelungen für Kapitalerträge.

Sonderregelungen für Selbstständige

Für Selbstständige gelten teilweise besondere steuerliche Regelungen in Bezug auf die private Pflegeversicherung. So können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen und somit den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit auch für Selbstständige gelten.

Fazit

Die steuerlichen Aspekte einer privaten Pflegeversicherung sind vielfältig. Die Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben und die steuerfreie Behandlung der Pflegeleistungen sind dabei die wichtigsten Punkte. Selbstständige sollten zudem die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung als Betriebsausgaben prüfen. In jedem Fall lohnt es sich, im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse und individuellen steuerlichen Möglichkeiten, eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten in Anspruch zu nehmen.

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